Wie kann ich für mein Projekt bei KUNST e.V. in 2025 einen Förderantrag stellen?
Was wird in 2025 gefördert?
Verein KUNST e. V. fördert mit den Erlösen der KUNST-Gala Göttinger Kulturprojekte von, mit und für Kinder und Jugendliche.
Wer kann Anträge stellen in 2025?
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Initiativen, Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Fördervereine.
Was muss beachtet werden?
Einen Antrag stellen können alle Kultureinrichtungen, Schulen sowie Gruppen, Initiativen oder Vereine, die gemeinnützig sind.
• Die Antragsteller*innen müssen ihren Sitz in Göttingen haben.
• Sie müssen eine Projektbeschreibung und eine Gesamtkosten- und Einnahmeaufstellung enthalten, aus der die bei KUNST e.V. beantragte Fördersumme hervorgeht.
• Eine zusätzliche Förderung aus anderen Fördertöpfen ist zulässig und erwünscht.
• Die Förderanträge sind mit diesem Finanzierungsplan und der Projektbeschreibung schriftlich einzureichen.
• Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Bewerben bis wann und wo?
Die Anträge können bis zum 15.02.2025 beim Verein KUNST e.V. gestellt werden.
Adresse:
Verein KUNST e.V.
c/o Nils König
Herzberger Landstraße 4
37085 Göttingen