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So funktioniert die Mindestgagen-Hilfe für betroffene KünstlerInnen!
1. Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge auf Mindestgagen-Hilfe können vom Veranstalter mit dem Formular gestellt werden, dass hier heruntergeladen werden kann:
>>> DOWNLOAD: Antrag auf Mindestgagen-Zuschuss [PDF]
2. Welche Angaben sind notwendig?
Auf dem Formular müssen die Angaben zum Veranstalter, Veranstaltungsort, Platzanzahl, Termin und zu den auftretenden KünstlerInnen vollständig ausgefüllt werden.
3. Wohin schicke ich den Antrag?
Der ausgefüllte Antrag kann entweder per Post oder per E-mail bei KUNST e.V. eingereicht werden:
E-Mail: nilskoenig1@gmx.de
c/o "
KUNST e.V. Antrag Mindestgagen"
Post:
Nils König
c/o "Corona-Hilfe"
Herzberger Landstraße 4
37085 Göttingen
4. Antragsfrist
Der Antrag muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung eingereicht worden sein.
5. Wie erfahre ich, dass der Antrag bewilligt wurde?
Der Veranstalter erhält innerhalb von 5 Tagen eine Antwort per E-Mail, ob der Antrag vom Vorstand des Vereins KUNST bewilligt ist.
6. Bei einer Zusage: Wann erhalte ich den Gagenzuschuss?
Sobald der Veranstalter die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gemeldet hat, wird der beantragte Zuschuss innerhalb von 5 Tagen auf das Konto des Veranstalters überwiesen.
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